MITTEILUNG DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT

MITTEILUNG DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT

Ende der Gültigkeit der Kindermiteintragung im Reisepass der Eltern ab 15. Juni 2012

„Mit 15. Juni 2012 erlischt die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im österreichischen Reisepass eines Elternteils. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.

Das Prinzip „eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.

Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält aber bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.

Bis zum Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.“

Weiterführende Informationen zur Passausstellung:

http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation